Videoüberwachung für den privaten Bereich

Videoüberwachung auf privaten Grundstücken

Videoüberwachung

Inzwischen sind auf vielen Privatgrundstücken und in zahlreichen Wohnhäusern Videokameras zu finden, die bestimmte Bereiche kontinuierlich überwachen sollen. Dabei müssen in Deutschland verschiedene Gesetze beachtet werden, die regeln, wann, wie und wo eine Videoüberwachung eingesetzt werden darf. Auch wenn die Einbruchszahlen rückläufig sind, entscheiden sich immer mehr Hausbesitzer für eine Überwachung ihres Eigenheims. Die KFW bietet hierzu Förderungen zum Einbruchschutz an.

Immer häufiger werden Videokameras auf privatem Grundstück und in Wohnhäusern eingesetzt, um bestimmte Bereiche zu überwachen. In Deutschland gibt es jedoch Gesetze, die bestimmen, wo und wie Videoüberwachung eingesetzt werden darf. Obwohl die Einbruchszahlen zurückgehen, entscheiden sich immer mehr Hausbesitzer für die Installation von Überwachungskameras. Die KFW bietet hierfür sogar Einbruchschutz-Förderungen an.

Wenn Sie sich entscheiden, Ihr Haus mit Videokameras auszustatten, müssen Sie jedoch wissen, wo und wie diese angebracht werden dürfen, denn nicht jede Kamera darf an jeder Stelle des Hauses eingesetzt werden. Es gibt einige Fallstricke, die beachtet werden müssen, bevor Sie eine Videokamera installieren. Wenn Ihr Nachbar sich über die Anbringung beschwert, kann dies sogar zu Gerichtsstreitigkeiten führen. Aus diesem Grund sollten Sie sich vorab über die Rechtsgrundlage für Videoüberwachung informieren.

Aber ist eine Videoüberwachung auf privatem Grundstück überhaupt erlaubt?
Generell darf das eigene Haus und das zugehörige Grundstück mit Kameras überwacht werden. Es ist jedoch zu beachten, dass fremde Personen außerhalb des Grundstücks nicht gefilmt werden dürfen, es sei denn, sie geben ihre Zustimmung oder werden durch eine intelligente KI-Software verpixelt (DSGVO). Die Installation muss immer den rechtlichen Grundlagen entsprechen.
Platzierung der Kameras
Die private Videoüberwachung ist ein kontroverses Thema, welches immer wieder für Diskussionen sorgt. Die Frage, ob die Aufnahme von privaten Videos im öffentlichen Raum als Beweismittel vor Gericht genutzt werden darf, beschäftigt regelmäßig die Gerichte. Die Platzierung der Kamera ist von entscheidender Bedeutung. Sie können Kameras an Ihrem eigenen Haus oder auf Ihrem Firmengelände anbringen, solange es sich um Ihr Privatbesitz handelt. Das Anbringen von Überwachungskameras ist in diesem Fall vollkommen legitim. Es ist jedoch wichtig, dass Sie das Persönlichkeitsrecht der Nachbarn wahren und die Kamera so anbringen, dass der Nachbar nicht gefilmt wird. Eine illegale Videoüberwachung anzeigen könnte der Nachbar, wenn die genannten Dinge nicht eingehalten werden.
Hinweis auf Videoüberwachung
Ob eine Videoüberwachung auf Privatgrundstücken ausgeschildert werden muss, hängt stark von der Rechtsgrundlage und dem Zweck der Überwachung ab. Laut dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) müssen jedoch der Umstand der Videoüberwachung sowie die Kontaktdaten der verantwortlichen Person so angebracht werden, dass sie gut lesbar und zum frühestmöglichen Zeitpunkt erkennbar sind. Auf dem Schild muss angegeben sein, welcher Zweck mit der Überwachung verfolgt wird und dass der betreffende Bereich videoüberwacht wird.

Was gibt es noch zu beachten?

Egal ob es sich um Büroräume, Treppenhäuser, Mitarbeiterparkplätze oder Eingangsbereiche handelt – das Videoüberwachungssystem ist individuell und branchenübergreifend einsetzbar. Unsere Technologie und unser Service werden für Gewerbetreibende, Einzelhändler oder mittelständische Unternehmen angeboten. Besonders in der Hotelbranche und Gastronomie hat AlleSafe Solutions inzwischen eine hohe Bedeutung erreicht.